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Jochen Stelzer
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Wohnheim für psychisch Kranke

Archiv > 1991 - 2000 > 1999
Flugblatt Juni 1999
Die Umwandlung des ehemaligen „Haus Witt“, Breddenkampstraße, in ein Wohnheim für Menschen mit einer psychischen Behinderung sorgt für Unruhe. Eine verspätet durchgeführ-te Anwohnerinformationsveranstaltung des Sozialwerk St.Georg e.V. zum Wohnheim für psychisch Kranke schaffte nicht die erwartete Klärung. Bei den Anwohnern blieben Fragen offen. Unsicherheit und Ängste, besonders mit Blick auf den Kreis der zukünftigen Heimbe-wohner, sind nach wie vor vorhanden.
Aus diesem Grund stellte die SPD Drewer-Süd einen Antrag zur letzten Sozialausschußsit-zung, auf der Vertreter des Sozialwerk St.Georg e.V., der Stadtverwaltung und des Kreisge-sundheitsamtes (Heimaufsicht) sachlich nachvollziehbare und glaubwürdige Auskunft über das Wohnheimprojekt gaben.
Daher kann festgestellt werden: Die Sorgen der Anwohner sind unbegründet.

Hier Kerndaten zum Wohnheim:
Ø Es wird keine „forensische Außenstelle“ eingerichtet
Ø Die Heimbewohner zählen nicht zu dem Personenkreis, die in
einer Forensik unterge-bracht waren oder werden.
Ø Es wird ein Wohnheim für 13 älter gewordene Menschen mit
psychischer Behinderung ohne relevanten somatischen
Pflegebedarf betrieben.
Ø Die Biographie der Heimbewohner wird von psychischen
Erkrankungen, Behinderungen mit chronischem Verlauf
geprägt. Hinter ihnen liegt meistens eine lange
„Psychiatriekar-riere“, die zu einer sogenannten
Minussymptomatik führte.
Ø Dieser Minussymptomatik stehen Aspekte gegenüber, die
gute Ressourcen für die Arbeit in einem kleinen Haus
darstellen. Die Integration in ein normalisiertes Wohnumfeld
ist Bestandteil der Therapie.
Ø Ihre psychische Behinderung ist gekennzeichnet von
Aspekten wie Antriebsarmut, Ein-schränkungen der
Motivationsfähigkeit, fehlende Sozialkontakte.
Ø Die Integration des Wohnheims in ein normales Wohnumfeld
fördert die Resozialisierung und die Integration der
Heimbewohner. Dadurch erhöhen sich die Möglichkeiten
weiterer Förderung, die Motivation der Bewohner zu
rehabilitativen Schritten dürfte sich verbes-sern.
Ø Für den Heimbetrieb sind 6,5 Planstellen vorgesehen. Diese
Mitarbeiter/innen decken täglich im Wechseldienst 24
Stunden Präsenz ab.
Ø Die Nachtpräsenz wird durch eine Schlafbereitschaft
sichergestellt.
Ø § 3 BauNVO läßt Betriebe des Beherbergungsgewerbes in
reinen Wohngebieten zu. In (4) wird dazu weiter
ausgeführt:“Zu den nach Absatz 2 sowie den §§ 2, 4 bis 7
zulässigen Wohngebäuden gehören auch solche, die ganz
oder teilweise der Betreuung und Pflege ihrer Bewohner
dienen.“

Bitte, lehnen Sie die zukünftigen Bewohner nicht vorschnell ab, sondern bringen ih-nen die gleiche Toleranz entgegen, die jeder neue Nachbar erwarten kann!


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