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Jochen Stelzer
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Unterschriftenliste "Im Singelsen"

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Gegen Intoleranz und für Solidarität mit der Wohngruppe des Jugendhilfezentrums "Im Singelsen"

Mit großer Betroffenheit und Unverständnis nehmen die Unterzeichner die einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen zur Kenntnis. Die Konsequenz aus dieser Anordnung ist für die Gruppe von neun Jugendlichen, die in der dezentralen Wohngruppe des westfälischen Jugendhilfezentrums "Im Singelsen" wohnen, erschreckend: bis zum 15. August müssen Sie das Haus räumen und sind dann wohnungslos!

Mit dem Gerichtsverfahren, das von 12 Anwohnern eingeleitet wurde, erreicht die Auseinandersetzung einen unerwarteten und erschreckenden Höhepunkt. Rücksichtslosigkeit und Ignoranz gegenüber benachteiligten Kindern und Jugendlichen setzten sich durch. Mit Paragraphen drängen die klagenden Anwohner die Heimkinder aus ihrem beschaulichen Villenviertel.

Die Begründung der einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen (". .. das eine Wohngruppe kein wohnen darstelle") ist nicht nachvollziehbar. Kinder und Jugendliche, die auf das Angebot einer dezentralen Wohngruppe, in der sie familiengemäß wohnen können, angewiesen sind, werden gebrandmarkt und ausgegrenzt.

Wir fordern die Stadtverwaltung Marl auf, umgehend Beschwerde gegen die einstweilige Anordnung einzulegen, damit sein Vollziehung ausgesetzt wird. Die Wohngruppe "Im Singelsen" muss im Interesse der dort wohnenden Kinder und Jugendlichen unbedingt am Standort erhalten bleiben.

Im weiteren fordern wir die klagenden Anwohner "Im Singelsen" auf, ihre Haltung zu überdenken und die Wohngruppe "Im Singelsen" zu akzeptieren.

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