öffentliche Räume für Wahlkampfveranstaltungen - Homepage

Jochen Stelzer
Direkt zum Seiteninhalt

öffentliche Räume für Wahlkampfveranstaltungen

Archiv > 1991 - 2000 > 1998
Marl, den 8.9.’98

„öffentliche Räume" für Wahlkampfveranstaltungen - eine Glosse

Auf der Fraktionsetage im Marler Rathaus hört man leises Zähneknirschen und hinter vorgehaltener Hand wird gemunkelt:"...das muß geregelt werden; so geht’s nicht weiter." Wahlkampfzeit, Zeit für kleine Sticheleien. Die Nutzung von „öffentlichen Räumen" für Wahlkampfveranstaltungen ist ins Visier der zwischenparteilichen Liebesbekundungen geraten. Welche Partei darf wann und wo in welchem „öffentlichen Raum" in der Wahlkampfzeit eine Veranstaltung abhalten? - Reglungsbedarf ist erkennbar.
Wichtigste Frage: Was ist ein „öffentlicher Raum"? Ist es ein Schulhof? Oder die Aula eines Gymnasiums? Ist es der „insel-Saal", aber nicht mehr der Rathaussaal? Fallen Räume der städtischen Jugendheime darunter? Ist „öffentlicher Raum" schon der Creiler Platz, der Freizeitpark Brassert, der Gänsebrink und die Marktplätze? - Schwere Fragen. - Wo sollen und dürfen die Parteien also demnächst ihre Wahlkampfveranstaltungen durchführen?
Phantasie ist gefragt: Stammtischnah in Gastwirtschaften wäre eine Alternative, aber Stammtischniveau erreichen nur wenige Parteien. Die Parteien müßten also die „Lufthoheit" erringen und z.B. Flugzeuge mit Werbetransparenten chartern, das stärkte den gewerblichen Flugverkehr am Verkehrslandeplatz Loemühle. Standflächen für schnucklige Infostände ließen sich auf Autoanhängern montieren, die für einige Tage zufällig am Straßenrand parkten. Große Partei-Trucks rollten durch Marl und verstärkten die Medienkompetenz durch multimediale Wahlkampfshows.
Der Stadtrat wird’s regeln und ich freue mich schon auf kommende Wahlkämpfe im „ öffentlichen Raum".

Zurück zum Seiteninhalt