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Jochen Stelzer
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Kein weiteres Ausgliedern von Seminarräumen

Archiv > 1991 - 2000 > 1996
Resolution

Kein weiteres Ausgliedern von Seminarräumen -
für die Verfügungsgewalt über alle Räume in der VHS

Mit großer Sorge bewertet die VHS-Konferenz die Absicht der Verwaltung, einen weiteren Seminarraum aus der Verfügungsgewalt der VHS auszugliedern und anderweitig zu vergeben.

Schon die Ausgliederung des „insel“-Videostudios an den „offenen Kanal“ bedeutete einen substantiellen Einschnitt in die Programmplanung und beschnitt das Seminarangebot um einen zukunftsträchtigen, innovativen Bereich, der zu den traditionellen, vielbeachteten Schätzen der „insel“ zählte, die ganz wesentlich mit dazu beitrugen, das umfassende Medienimage der „insel“ zu prägen.

Eine weitere, „schleichende“ Reduzierung der Räumlichkeiten durch die Verwaltung greift nachhaltig in den geordneten Seminarbetrieb und in die durch die Satzung (Vgl. § 3/2) garantierte, inhaltliche Planungsfreiheit ein und bringt Unsicherheit in die kurz- und mit­telfristige Programmentwicklung und Durchführung.

Kontinuität und Planungssicherheit verlangt Zuverlässigkeit.

Zur Durchführung der im Programm ausgewiesenen Kurse und Seminare, pro Semester wird ein Angebot von ca. 10.000 UStd. geplant und durchgeführt und zur Weiterfüh­rung und Entwicklung neuer Angebote braucht die VHS die uneingeschränkte Verfügungsge­walt über alle Räume. Nur so kann ein vielseitiges Programm, das u.a. auch spontan auf Be­darfe reagiert, geplant und umgesetzt werden.

Programmangebote und ausreichende Seminarräume sind untrennbar miteinander ver­bunden! Eingriffe der Verwaltung in die Verfügungsgewalt der VHS über den Seminarraumpool bedeuten immer auch Eingriffe in das Kursprogramm.

Die VHS-Konferenz spricht sich gegen die erneute Ausglie­derung eines weiteren Seminarraums aus. - Seit dem Bestehen der „insel“ im Maler Stern kämpfte sie gegen Raumnot, besonders bei den Fachräumen. So wurde der dritte Bauabschnitt nie verwirklicht und im Laufe der Jahre 9 unterschiedliche Räume ausgegliedert und fremdgenutzt: Kinderhort, Werkraum Ton, Werkraum Metall, Lesesall-Archiv, Hausmeister-Werkstatt, Toilettenanlage, Raum 108 (DSK-Büro), Video-Studio, Raum 122.

Die Ausgliederung des Seminarraums R 122 an den „offenen Kanal“ tangiert unserer Mei­nung nach auch die Absichten der Verwaltung und des Rates der Stadt Marl, neue Steue­rungsmodelle und Strukturänderungen in der Marler Verwaltung umzusetzen und die begon­nene Budgetierung weiter zu entwickeln. Die „insel“ soll nach der Absicht des „Ausschusses für die Verwaltungsstrukturreform“ eines von drei Projekten sein, die modellhaft die Umsetzung der angestrebten Verwaltungsstrukturreform betreiben. Dies ist nach Meinung der VHS-Konferenz nicht uneingeschränkt möglich, wenn durch „Eingriffe von außerhalb der VHS“ die angestrebten Ziele, die von der Nutzung aller Räume abhängig sind, gebremst bzw. unterlaufen werden. Budgetierung und Reformen in der Verwaltungsstruktur sollen dem optimalen Einsatz von personellen, finanziellen und materiellen Ressourcen dienen und bürgernahe Produkte anbieten. Um dies angemessen und mit dem angestrebten Erfolg umsetzen zu können, braucht die „insel“ die volle und uneingeschränkte Verfügungsgewalt über die einzusetzenden Ressourcen. Die bemerkenswerten Erfolge der „insel“ in den vergangenen 3 Jahren sprechen für die umgesetzte Strategie der VHS-Leitung: 25% Senkung des Zuschußbedarfes bei steigenden Teilnehmerzahlen und gehaltenem Programmangebot!

Das Ausgliedern weiterer Seminarräume unterläuft diese positive Entwicklung ist auch unter diesem Gesichtspunkt nicht zu akzeptieren.


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