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Jochen Stelzer
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Gegen weiteres Ausgliedern von Seminarräumen

Archiv > 1991 - 2000 > 1996
persönliche Erklärung im Kulturausschuß

Verehrter Herr Groß,
meine Damen und Herren!


Mit der Sitzungsvorlage Nr.24 schaffen wir ein Vertragswerk, daß die Absicht des Kulturausschusses und des Rates widerspiegelt, das „Bürgerfernsehn offener Kanal“ in Marl zu etablieren. Wir dokumentieren damit gegenüber der LfR unsere Bereitschaft, den „B.O.K.“ umfassend zu fördern. Soweit ist die vorliegende Sitzungsvorlage unproblematisch und wird die Zustimmung des Ausschusses finden.

Ganz so unproblematisch, wie auf den ersten Blick, ist die Sitzungsvorlage für mich aber nicht und ich tue mich mit der Überlassung des Seminarraumes R 122 sehr schwer. Schon die Ausgliederung des „insel“-Videostudios an den „offenen Kanal“ bedeutete einen substantiellen Einschnitt in die Programmplanung und beschnitt das Seminarangebot um einen zukunftsträchtigen, innovativen Bereich, der zu den traditionellen, vielbeachteten Schätzen der „insel“ zählte, die ganz wesentlich mit dazu beitrugen, das umfassende Medienimage der „insel“ zu prägen.

Nun wird erneut ein notwendiger Raum aus der Verfügungsgewalt der „insel“ herausgelöst und somit die Durchführung, Planung und Weiterentwicklung von Seminaren und Kursen negativ beeinflußt. - Die Belange der „insel“ sind nicht im notwendigen Maße berücksichtigt worden. Eine weitere, „schleichende“ Reduzierung der Räumlichkeiten durch die Verwaltung greift nachhaltig in den geordneten Seminarbetrieb und in die durch die Satzung (Vgl. § 3/2) garantierte, inhaltliche Planungsfreiheit ein und bringt Unsicherheit in die kurz- und mit­telfristige Programmentwicklung und Durchführung.

Kontinuität und Planungssicherheit verlangt Zuverlässigkeit.

Programm und Raumkapazität hängen untrennbar zusammen. Eingriffe in die Verfügungsgewalt der „insel“ über den Seminarraumpool sind auch Eingriffe in das Programm.


Der Seminarraum R 122 wird derzeit von einem Englisch-intensiv-Kurs genutzt; eine Foto-AG möchte diesen Raum dauerhaft mitbenutzen. Der R 122 steht also nicht leer und wird benötigt.

Die Raumsituation für die „insel“ verschärft sich dadurch, daß den bisher in der Schule an der Westfalenstraße untergebrachten EDV-Kursen und den schulischen Abschlüssen diese Schulräume nicht mehr zur Verfügung stehen und die Pestalozzi-Schule noch nicht renoviert ist.

Ich spreche mich daher nachdrücklich für die uneingeschränkte Verfügungsgewalt der „insel“ über ihren Raumpool aus und gegen ein weiteres Ausgliedern von Seminarräumen für Fremdnutzungen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang einen weiteren Aspekt zu bedenken geben:

Wenn wir die Budgetierung und die angestrebten Strukturreformen in der Verwaltung ernsthaft vorantreiben, dann können und dürfen wir der „insel“ keine Steine in den Weg legen. Die „insel“ soll eines von drei Ämtern sein, die modellhaft neue Verwaltungsstrukturen umsetzt. Dies macht nur Sinn, wenn sie die volle Verfügungsgewalt über ihre personellen, finanziellen und materiellen Ressourcen hat. Eine schleichende Auszerrung durch eine weitere Fremdnutzung ihrer Seminarräume bremst nachhaltig diese Entwicklung.

Die „insel“ schaffte es in den vergangenen drei Jahren, eine Reduzierung ihres Zuschußbedarfes von 25% zu erzielen, bei gleichzeitigem Personalabbau und bei einem behutsamen Ausbau des Programmangebotes - ca. 10.000 Ustd. sind zu organisieren - und bei steigenden Teilnehmerzahlen. Wir müssen daher alles daransetzen, damit die VHS“insel“ diesen Weg weitergehen kann und Produkte anbietet, die eine große Akzeptanz bei der Bevölkerung genießen und die schnell und spontan auf aktuelle Bedarfe reagiert. Das weitere Ausgliedern von Seminarräumen unterhöhlt diese Bemühungen.

Ich hätte es begrüßt, wenn wir über die Vergabe des Raumes R 122 gesondert hätten abstimmen können; dies scheint nicht möglich zu sein.

Ich halte es daher für dringend geboten, das der Kulturausschuß eine eindeutige Willenskundgebung abgibt, mit dem Inhalt, daß eine weitere Reduzierung des Seminarraumpool der „insel“ nicht akzeptiert wird und das eine schnelle Zwischenlösung und eine verläßliche Endlösung gefunden wird, damit die „insel“, die ihren Kern im Marler Stern hat, ihrem von der Satzung und vom Weiterbildungsgesetz vorgeschriebenen Bildungsauftrag erfüllen kann.


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