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Jochen Stelzer
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Elterngeld - ein guter Schritt in die richtige Richtung

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Das neue Elterngeld – ein guter Schritt in die richtige Richtung

„Die Richtung stimmt beim Elterngeld“ stellt der Sprecher der SPD Drewer-Süd, Jochen Stelzer, fest.
Das Elterngeld ist eine staatliche Einkommensersatzleistung für alle, die nach der Geburt eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit ganz unterbrechen oder weniger als 30 Wochenstunden arbeiten.
„Das Elterngeld beruht auf einem grundlegend anderen Ansatz als Leistungen wie Kindergeld oder Kinderzuschlag, die sich am Bedarf des Kindes orientieren. Denn die finanziellen Belastungen für junge Familien hängen weniger mit den Aufwendungen für ihre Kinder zusammen, sondern vor allem mit dem Ausfall eines Einkommens“ umschreibt Stelzer den veränderten Denkansatz.
Das Elterngeld verfolgt mehrere Ziele gleichzeitig: Es sichert den Lebensstandard von jungen Familien und beugt damit langfristig finanziellen Problemlagen vor. Es fördert die Gleichstellung der Geschlechter, indem es insbesondere Frauen nach der Geburt
eines Kindes wirtschaftlich unabhängig macht, ihre schnellere Berufsrückkehr unterstützt und Vätern zum ersten Mal eine reale
Chance auf eine Baby-Pause gibt. Es erleichtert jungen Paaren die Entscheidung für ein (weiteres) Kind.

Anspruch auf Elterngeld haben Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern, Pflegeeltern und in Ausnahmefällen auch Verwandte
dritten Grades, die Zeit für die Betreuung ihres bzw. eines neugeborenen Kindes investieren.
Das Elternteil, das nach der Geburt eine Babypause macht, erhält mindestens 67% des entfallenden Nettoeinkommens, höchstens aber 1800 Euro (67% von maximal 2700 Euro, die als Einkommen
berücksichtigt werden).
Ein Beispiel:
Paar ohne eigenes Einkommen, beide erwerbslos mit ALG II:
Beide erhalten jeweils 311 Euro für den Lebensunterhalt und für das neugeborene Kind 207 Euro Sozialgeld. Miete und Nebenkosten werden im Rahmen des ALG II übernommen. Das sind zusammen 1.311 Euro im Monat. Die Familie erhält zusätzlich den Mindestbetrag des Elterngelds von 300 Euro 12 Monate lang zum ALG II und hat damit insgesamt 1611 Euro zur Verfügung.
Alleinerziehende, mit ALG II:
Sie hat vor der Geburt des Kindes mit ALG II und Unterkunftskosten rund 750 Euro zur Verfügung. Nach der Geburt erhält sie ALG II für sich und ihr Kind mit Unterkunftskosten für einen Erwachsenen und Kind, also 1.090 Euro plus 300 Euro Mindestleistung Elterngeld für 12 Monate. Das sind insgesamt 1.390 Euro.
Stelzer weißt abschließend darauf hin, dass das neue Elterngeld für Kinder gilt, die nach dem 1. Januar 2007,0.00 Uhr geboren sind. Für die vor dem 1. Januar 2007 geborenen oder adoptierten Kinder gelten noch die Regelungen des Erziehungsgeldes.

WAZ 11.10.2006

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